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   BSG, 27.02.1963 - 8 RV 985/62   

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BSG, 27.02.1963 - 8 RV 985/62 (https://dejure.org/1963,10531)
BSG, Entscheidung vom 27.02.1963 - 8 RV 985/62 (https://dejure.org/1963,10531)
BSG, Entscheidung vom 27. Februar 1963 - 8 RV 985/62 (https://dejure.org/1963,10531)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 14.07.1955 - 8 RV 177/54

    Tatsächliches Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels -

    Auszug aus BSG, 27.02.1963 - 8 RV 985/62
    Die Revision ist vom LSG nicht zugelassen werden (EUR 162 Abs° 1 Nr, 1 SGG)" Sie findet aber statt, weil ein wesentlicher Mangel des Verfahrens im Sinne des 5 162 Abs° 1 Nr, 2 SGG gerügt wird und vorliegt (BSG 1, 150)° Der Beklagte ist durch das angefochtene Urteil beschwert, weil das Berufungsgericht entgegen seinem Antrag das Rechtsmittel des Klägers nicht als unzulässig verworfen, sondern als zulässig angesehen und den Rechtsstreit an das Landgericht verwiesen hat° Er rügt eine Verletzung des @ 52 SGG° Nach Abs° 3 dieser Vorschrift verweist ein Gericht der Sozialgerichtsbarkeit, wenn es den zu ihm beschrittenen Rechtsweg nicht für gegeben hält, in dem Urteil, in welchem es dies ausspricht, zugleich auf Antrag des Klägers, der auch hilfe-l weise gestellt werden kann, die Sachean das Gericht des 1, Rechtszugs, zu dem es den Rechtsweg für gegeben hält° Hier hat das LSG die Klage Sozialgerichtsbarkeit vor den Gerichten der.
  • LSG Bremen, 28.06.1990 - L 1 KR 18/89

    Schadensersatz; Versicherungsverhältnis; Pflichtverletzung; Amtshaftung;

    Bei unzulässigem Rechtsweg und erstmals in der Berufungsinstanz (hilfsweise) gestelltem Verweisungsantrag muß das Berufungsgericht neben der Verweisung an das zuständige Gericht das erstinstanzliche Urteil, durch das die Klage wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges abgewiesen worden ist, aufheben (im Anschluß an BSG vom 27.2.1963 - 8 RV 985/62).
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